Definition:

Tertiärprävention umfasst Maßnahmen, die darauf abzielen, Folgen bestehender Erkrankungen zu begrenzen, Rückfälle zu vermeiden und die Wiedereingliederung in den Alltag oder Beruf zu unterstützen.

Anders als Primär- und Sekundärprävention setzt Tertiärprävention nicht vor oder bei ersten Anzeichen an, sondern erst nachdem eine Erkrankung bereits eingetreten ist.

Im betrieblichen Kontext bedeutet Tertiärprävention: Mitarbeitende nach gesundheitlichen Beeinträchtigungen strukturiert begleiten und ihre langfristige Beschäftigungsfähigkeit sichern.

 

Einordnung & Hintergrund:

Das dreistufige Präventionsmodell unterscheidet:

  • Primärprävention – Vermeidung von Risiken
  • Sekundärprävention – Früherkennung und frühe Intervention
  • Tertiärprävention – Stabilisierung und Vermeidung weiterer Verschlechterung

Tertiärprävention gewinnt im Arbeitskontext zunehmend an Bedeutung. Chronische Erkrankungen, psychische Belastungen und Langzeiterkrankungen treten häufiger auf – demografischer Wandel und verdichtete Arbeitsprozesse verstärken diesen Trend.

Sie verbindet medizinische, organisatorische und kulturelle Aspekte miteinander und wirkt dort, wo Primär- und Sekundärprävention nicht mehr greifen konnten.

 

Abgrenzung zu verwandten Begriffen:

Um Tertiärprävention richtig einzuordnen, lohnt die Abgrenzung:

Tertiärprävention ≠ Akutbehandlung

Die medizinische Therapie steht nicht im Vordergrund; vielmehr geht es um nachhaltige Stabilisierung und Rehabilitation.

Tertiärprävention ≠ Primärprävention

Sie setzt nach einer Erkrankung an – nicht vor deren Entstehung.

Tertiärprävention ≠ reine Verwaltung von Fehlzeiten

Sie zielt aktiv auf Reintegration und langfristige Arbeitsfähigkeit, nicht nur auf administrative Abwicklung.

Diese Differenzierung ist entscheidend, um Prävention ganzheitlich zu denken.

 

Was bedeutet Tertiärprävention im betrieblichen Kontext?

Im Unternehmen zeigt sich Tertiärprävention im Betrieb insbesondere durch:

  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell)
  • Anpassung von Arbeitsbedingungen und Tätigkeiten
  • gezielte Unterstützung bei chronischen Belastungen
  • Coaching- oder Unterstützungsangebote nach längerer Erkrankung
  • regelmäßige Rückkehrgespräche und Nachbetreuung

Sie ist damit eng verknüpft mit Arbeitsunfähigkeit, Fehlzeitenanalyse und strukturierten Rückkehrprozessen.

 

Praxisbeispiel:

Ein Vertriebsmitarbeiter kehrt nach dreimonatiger krankheitsbedingter Abwesenheit wegen eines Bandscheibenvorfalls zurück. Im Rahmen des BEM-Verfahrens wird gemeinsam analysiert, welche Arbeitsbedingungen zur Erkrankung beigetragen haben könnten. Das Ergebnis: häufige lange Autofahrten zu Kundenterminen und unergonomische Arbeitshaltung im Außendienst.

Die vereinbarten Maßnahmen umfassen: Umstellung auf einen ergonomischen Firmenwagen, Reduzierung der Fahrtstrecken durch intelligentere Routenplanung, regelmäßige Physiotherapie während der Arbeitszeit und ein höhenverstellbarer Schreibtisch für Bürotage. Nach sechs Monaten ist der Mitarbeiter vollständig eingegliedert – ohne erneuten Ausfall.

 

Welche Rolle spielt Tertiärprävention für Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit?

Tertiärprävention verfolgt zwei zentrale Ziele:

  • Stabilisierung der gesundheitlichen Situation
  • Erhalt der Arbeitsfähigkeit und gesellschaftlichen Teilhabe

Ohne geeignete Maßnahmen steigt das Risiko für wiederholte Ausfälle, chronische Beschwerden oder dauerhafte Einschränkungen. Die Folgen treffen nicht nur die betroffene Person, sondern auch das Unternehmen: steigende Fehlzeiten, Produktivitätsverluste, Know-how-Abfluss und Mehrbelastung im Team.

Gerade bei psychischen Erkrankungen wie Burn-out, Depressionen oder stressbedingten Störungen ist eine unterstützende, strukturierte Rückkehr entscheidend. Ein überhasteter Wiedereinstieg ohne angemessene Begleitung führt häufig zu Rückfällen.

Auch bei körperlichen Beschwerden – etwa im Zusammenhang mit unzureichender Ergonomie am Arbeitsplatz oder Muskel-Skelett-Erkrankungen – können gezielte Anpassungen nachhaltig stabilisieren.

 

Warum ist Tertiärprävention ein Thema für BGM und Führung?

Tertiärprävention ist integraler Bestandteil des BGM-Prozesses. Sie verbindet Analyse, individuelle Begleitung und strukturelle Anpassung.

Führungskräfte tragen dabei besondere Verantwortung: Sie gestalten den Wiedereinstieg maßgeblich mit. Eine unterstützende Führungskultur und gelebte Gesunde Führung erleichtern die Rückkehr und reduzieren Stigmatisierung.

Häufige Fehler in der Führungspraxis:

  • Zu hohe Erwartungen an die sofortige Leistungsfähigkeit
  • Fehlende Kommunikation über Einschränkungen und Anpassungsmöglichkeiten
  • Vermeidung des Themas aus Unsicherheit
  • Keine klare Vereinbarung über Wiedereingliederungsschritte

Unternehmen mit einer stabilen Gesundheitskultur betrachten Rückkehrprozesse nicht als Sonderfall, sondern als selbstverständlichen Bestandteil verantwortungsvoller Organisation.

 

Wie lässt sich Tertiärprävention systematisch verankern?

Tertiärprävention wirkt, wenn sie:

  • klar geregelte Prozesse vorsieht (z. B. BEM gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX)
  • transparente Kommunikation ermöglicht
  • Führungskräfte qualifiziert und sensibilisiert
  • individuelle und strukturelle Maßnahmen kombiniert
  • im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsansatzes (siehe PDCA-Zyklus und Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP)) überprüft wird

So entsteht nicht nur Stabilisierung, sondern langfristige Weiterentwicklung.

 

Checkliste: Tertiärprävention erfolgreich umsetzen

  • BEM-Verfahren etablieren: Klare Prozesse für Beschäftigte mit mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit im Jahr
  • Vertraulichkeit sicherstellen: Datenschutz und vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre gewährleisten
  • Führungskräfte schulen: Sensibilisierung für Rückkehrgespräche und individuelle Anpassungsmöglichkeiten
  • Stufenweise Wiedereingliederung ermöglichen: Hamburger Modell flexibel und individuell gestalten
  • Arbeitsplatzanpassungen prüfen: Ergonomie, Arbeitszeit, Aufgabenumfang oder räumliche Bedingungen anpassen
  • Nachbetreuung organisieren: Regelmäßige Gespräche auch nach erfolgreicher Rückkehr
  • Stigmatisierung vermeiden: Offene Kommunikationskultur fördern, die Gesundheitsthemen enttabuisiert

 

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es?

Tertiärprävention ist nicht nur sinnvoll, sondern teilweise auch gesetzlich verpflichtend:

  • § 84 Abs. 2 SGB IX verpflichtet Arbeitgeber zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) bei Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren – unabhängig davon, ob es sich um eine oder mehrere Erkrankungen handelt
  • Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert die Beurteilung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren – auch als Grundlage für Anpassungsmaßnahmen
  • Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Diskriminierung aufgrund von Behinderung oder chronischer Erkrankung
  • Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt ergonomische Mindeststandards

Diese rechtlichen Vorgaben bilden den Rahmen, innerhalb dessen Unternehmen ihre tertiärpräventiven Strategien entwickeln sollten.

 

Wie misst man den Erfolg von Tertiärprävention?

Die Wirksamkeit tertiärpräventiver Maßnahmen lässt sich anhand verschiedener Kennzahlen bewerten:

  • Wiedereingliederungsquote: Anteil der Beschäftigten, die nach längerer Erkrankung erfolgreich zurückkehren
  • Rückfallquote: Häufigkeit erneuter Ausfälle nach Wiedereingliederung
  • Entwicklung der Langzeiterkrankungen
  • Durchschnittliche Dauer bis zur vollständigen Arbeitsfähigkeit
  • Anzahl und Ergebnisse durchgeführter BEM-Verfahren
  • Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten
  • Mitarbeitendenbefragungen zur Rückkehrkultur

Wichtig ist auch hier der Blick auf längerfristige Trends, nicht auf Einzelfälle.

 

Welche Herausforderungen gibt es in der Praxis?

Bei der Umsetzung von Tertiärprävention stoßen Unternehmen häufig auf folgende Stolpersteine:

Unkenntnis über BEM-Pflicht: Viele Unternehmen wissen nicht, dass sie gesetzlich zur Durchführung verpflichtet sind

Angst vor Stigmatisierung: Betroffene befürchten berufliche Nachteile und lehnen Unterstützung ab

Fehlende Ressourcen: Keine personellen Kapazitäten für professionelle Begleitung

Unklare Verantwortlichkeiten: Wer koordiniert, wer führt Gespräche, wer dokumentiert?

Mangelnde Sensibilität: Führungskräfte behandeln Rückkehr wie „normalen“ Arbeitsbeginn ohne Anpassung

Datenschutzunsicherheit: Wie viel Information darf/muss weitergegeben werden?

Diese Hürden lassen sich durch klare Prozesse, Schulung und eine wertschätzende Unternehmenskultur überwinden.

 

Verbindung zu Health Rockstars:

Wir unterstützen Unternehmen dabei, Tertiärprävention strukturiert und sensibel umzusetzen.

Mit Vorträgen, Workshops und begleitenden Formaten helfen wir, Rückkehrprozesse professionell zu gestalten und Gesundheit nachhaltig zu stabilisieren – ohne Stigmatisierung, aber mit klarer Struktur.

Tertiärprävention heißt: nach einer Erkrankung Perspektive ermöglichen.“